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Spazieren im Park

Hospizliche Wohngemeinschaft

In den nördlichen Landkreisen des Regierungsbezirkes Unterfranken Rhön-Grabfeld, Schweinfurt, Haßfurt,

der Stadt Schweinfurt und insbesondere des Landkreises Bad Kissingen gibt es bisher

keine regionale stationäre hospizliche Versorgung.

 

Für Menschen, die diese spezielle Betreuungsform am Lebensende benötigen, 

stehen in den 2 unterfränkischen Hospizen in Würzburg und Alzenau

12 bzw. 10 Betten zur Verfügung, wobei lange Wartelisten existieren.

Um eine stationäre hospizliche Grundversorgung in unserem Landkreis zu gewährleisten und damit die bestehende Versorgungslücke zu schließen, beabsichtigt der Hospizverein Bad Kissingen e.V. den Aufbau einer

„Hospizlichen Wohngemeinschaft“ mit 10 Plätzen für Sterbende. Alleinstehende und vor allem jüngere Menschen, bei denen eine häusliche Betreuung am Lebensende nicht gewährleistet werden kann und die nicht in einem Heim versorgt werden möchten, haben so die Möglichkeit, ihre letzte Lebenszeit unter würdigen Bedingungen zu verbringen.

Die 24-Stunden-Betreuung wird sichergestellt durch einen ambulanten Pflegedienst und die Anbindung an ein Team der ambulanten palliativmedizinischen Versorgung (SAPV). Außerdem ist immer eine Präsenzkraft anwesend.

Die „Hospizliche Wohngemeinschaft“ ist eine private Einrichtung. 

Die Kosten werden von den Krankenkassen nicht übernommen.

Gründe für die Aufnahme

- Fortgeschrittene Krebserkrankung

- Endzustand einer chronischen Herz-, Lungen-, Nieren oder Verdauungskrankheit

- Fortgeschrittene neurologische Erkrankung

Bei den o.g. Erkrankungen sollte ein fortgeschrittenes Stadium vorliegen, bei der Heilung ausgeschlossen ist, eine palliativmedizinische  und pflegerische Behandlung notwendig ist und diese vom Kranken gewünscht wird.

- Die Lebenserwartung ist auf Wochen oder wenige Monate begrenzt

- Eine Krankenhausbehandlung ist nicht erforderlich

- Eine häusliche Betreuung durch Angehörige ist nicht möglich

- Der Kranke ist über seine Erkrankung aufgeklärt

- In der Regel sollten bereits ein Pflegegrad und eine Patientenverfügung vorliegen

Spendenaufruf

Die geplante Etablierung der „Hospizlichen Woihngemeinschaft Bad Kissingen“ schließt die Lücke

zwischen häuslicher und stationär hospizlicher Versorgung.

 

Da die Kosten von den Krankenkassen nicht übernommen werden, sind wir auf Ihre Spenden angewiesen.

Mit jeder auch noch so kleinen Spende unterstützen Sie unser Anliegen,

Sterbende und ihre Familien würdig und respektvoll zu begleiten.

Dieses Projekt kann also nur realisiert werden, wenn wir

ein monatliches Spendenaufkommen von ca. 20.000 EUR aufbringen können.

Deswegen ist dies nur eine Absichtserklärung.

 

Am 30.11.2024 werden wir das mögliche Spendenaufkommen auswerten und,

 wenn eine Realisierung unseres Projektes möglich ist, Sie entsprechend informieren mit der Konto-Nummer.

 

Mit Ihrer steuerlich absetzbaren Spende fördern Sie so ein wichtiges soziales Vorhaben in unserem Landkreis.

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